Mautanpassung zum 01.01.2023

Ende November hat sich die Bundesregierung, nach längerer interner Diskussion, geeinigt die gesetzliche Maut nun doch bereits ab 01.01.2023 anzupassen. Die Grundlage für die Berechnung der neuen Mautsätze ist ein neues Wegekostengutachten für den Zeitraum von 2023 bis 2027.

Mit sehr kurzer Vorlaufzeit wurde nun bekannt, in welcher Höhe die verschiedenen Mautsätze, gestaffelt nach Fahrzeugklassen bzw. Gewicht, Achsanzahl und Schadstoffklassen, durch den Gesetzgeber erhöht werden. Die nun vorliegenden Daten ergeben eine Mauterhöhung zwischen 3,8 % und 29,2 %. Die Spannbreite der einzelnen Werte ist dabei erheblich und die Komplexität der Faktoren zur Berechnung dieser Werte enorm.

Die tatsächlichen absoluten Auswirkungen der gesetzlichen Mauterhöhungen in Cent bzw. Euro pro Sendung sind nicht sehr hoch, aber aus Sicht der Transportbranche in der Summe der tatsächlich zu entrichtenden Maut eine stark spürbare zusätzliche Belastung.

Als Service haben wir die Mauttabellen überarbeitet und selbstverständlich können Sie die neuen Mauttabellen, gültig ab 01.01.2023, zur Rechnungskontrolle bei uns anfordern.

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Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung.

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